Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaften aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapieeinrichtung osteopathischer Therapie.
Für den Bereich der Wirbelsäule, z.B. beim chronischen Schmerz – Syndrom der Wirbelsäule, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus. Im übrigen gibt es bislang keine Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkweisen der osteopthischen Therapie bei den genannten Krankheitsbildern nachweisen.