Behandlungskosten der Naturheilkunde

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Wir rechnen die für Sie entstehenden Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) ab.

Bezahlung der Behandlungskosten:
Ich bitte darum, die berechneten Leistungen schon in der Praxis bequem per EC-Cash oder in bar zu begleichen.

Hinweis: Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Auf Wunsch ist auch die Bezahlung per Rechnung möglich.

Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder Finanzamt einreichen können.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlung im Regelfall leider nicht; es gibt jedoch Zusatzversicherungen privater Anbieter, die eine Kostenübernahme gewährleisten können.

Für eine vollständige Übernahme der Kosten auch für beihilfeberechtigte Patienten bieten private Anbieter zudem eine entsprechende Zusatzversicherung an.
Unabhängig davon besteht häufig die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie bitte diesbezüglich Ihren Steuerberater.

Ich führe eine reine Bestellpraxis und gehe daher sehr sorgsam mit Ihrer Zeit um deshalb bitte ich Sie dies auch mit meiner zu tun und mir terminliche Verhinderungen ihrerseits rechtzeitig mitzuteilen. Da sich kurzfristige Terminabsagen bzw. das Nichterscheinen zu Terminen in letzter Zeit häufen, werde ich in Zukunft diese Ausfallzeiten zu untenstehenden Konditionen in Rechnung stellen.

Terminabsage bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin ohne Kosten.

Terminabsagen am Behandlungstag: 60 % der Behandlungskosten

Bei nichterscheinen ohne Absage werden die gesamten Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

Behandlungskosten

Erstgespräch / Anamnese
Hierfür nehme ich mir zwischen 60 – 90 Minuten Zeit für Sie. Zusammen gehen wir einen ausführlichen Anamnesebogen durch um gemeinsam die Ursache für Ihre Beschwerden zu finden.

Kosten: 95 Euro (inkl. kurzer Bioenergetischer Scan)

Für alle Folgebehandlungen bzw. Befundbesprechungen berechne ich 1.50 Euro je Minute. Die Abrechnung erfolgt hier minutengenau.


Colon-Hydro-Therapie

Kosten: 109 Euro


Ersttermin mit ausführlicher Bioresonanztestung auf Allergene/ Belastungen/ Organe

Kosten: 149 Euro

Bioresonanzbehandlung

Kosten: 1.65 Euro pro Minute

Bioresonanz Allergiebehandlung nach Dr. Rummel

Kosten: 42 Euro für ca. 25 Minuten


Osteopathie

Kosten: 95 Euro für 60 Minuten

Osteopathie Ersttermin

Kosten: 125 Euro für 90 Minuten


Darmsprechstunde

Kosten: 89 Euro


Onlinevidiosprechstunde

Kosten: 89 Euro


Blutentnahme

Kosten: 28 Euro


Schröpfen

Kosten: 68 Euro

Behandlungsdauer und Kosten der Osteopathie

Viele Krankenkassen erstatten ihren Versicherten einen Großteil der Kosten für osteopathische Behandlungen bei Therapeuten, die bestimmte Kriterien erfüllen. Durch die Mitgliedschaft im Berufsverband Verband freier Osteopathen e.V, trifft dies für unsere Praxis zu. Osteopathie kann vom Arzt auf einem Privatrezept verordnet werden. In der Regel dauert eine osteopathische Behandlung 50 Minuten und kostet 89 Euro. Die Erstbehandlung beihaltet eine Befundprüfung mit mehreren globalen Testungen sodass hierfür eine Behandlungsdauer von ca. 1 Stunde eingeplant werden sollte. Diese Behandlung wird mit 95 Euro in Rechnung gestellt.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und haben eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen, können wir Ihre Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen. Für eine Osteopathie-Behandlung durch eine Heilpraktiker/in, benötigen Sie dann kein Rezept.

Sind Sie privat versichert, bitten wir Sie, vor der Terminvereinbarung mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme zu klären. Einige Versicherungen erstatten Osteopathie ausschließlich bei Heilpraktikern (und Ärzten), die nach der Gebührenordnung abrechnen.

Für die Anamnese, Befundung, globale Testungen und Festlegung eines Behandlungsplans mit individueller Ausrichtung sollten Sie sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen. Sodann können drei bis sechs Behandlungen im Abstand von ein bis zwei Wochen erforderlich sein, bei chronischen Erkrankungen auch mehr. In diesem Fall werden wir Sie gegebenenfalls im Abstand von ca. zwei – vier Wochen weiterbehandeln. Normalerweise verbessern sich Ihre Beschwerden aber schon nach der ersten oder zweiten Behandlung.

Ich führe eine Bestellpraxis und gehe daher sorgsam mit Ihrer Zeit um. Um lange Wartezeiten zu vermeiden rufen Sie bitte zur Terminvereinbarung zu den oben genannten Praxiszeiten an. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.