Behandlungskosten der Naturheilkunde
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Wir rechnen die für Sie entstehenden Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) ab.
Bezahlung der Behandlungskosten:
Ich bitte darum, die berechneten Leistungen schon in der Praxis bequem per EC-Cash oder in bar zu begleichen.
Hinweis: Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Auf Wunsch ist auch die Bezahlung per Rechnung möglich.
Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder Finanzamt einreichen können.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlung im Regelfall leider nicht; es gibt jedoch Zusatzversicherungen privater Anbieter, die eine Kostenübernahme gewährleisten können.
Für eine vollständige Übernahme der Kosten auch für beihilfeberechtigte Patienten bieten private Anbieter zudem eine entsprechende Zusatzversicherung an.
Unabhängig davon besteht häufig die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie bitte diesbezüglich Ihren Steuerberater.
Ich führe eine reine Bestellpraxis und gehe daher sehr sorgsam mit Ihrer Zeit um deshalb bitte ich Sie dies auch mit meiner zu tun und mir terminliche Verhinderungen ihrerseits rechtzeitig mitzuteilen. Da sich kurzfristige Terminabsagen bzw. das Nichterscheinen zu Terminen in letzter Zeit häufen, werde ich in Zukunft diese Ausfallzeiten zu untenstehenden Konditionen in Rechnung stellen.
Terminabsage bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin ohne Kosten.
Terminabsagen am Behandlungstag: 60 % der Behandlungskosten
Bei nichterscheinen ohne Absage werden die gesamten Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Behandlungskosten
Hierfür nehme ich mir zwischen 60 – 90 Minuten Zeit für Sie. Zusammen gehen wir einen ausführlichen Anamnesebogen durch um gemeinsam die Ursache für Ihre Beschwerden zu finden.
Kosten: 95 Euro (inkl. kurzer Bioenergetischer Scan)
Für alle Folgebehandlungen bzw. Befundbesprechungen berechne ich 1.50 Euro je Minute. Die Abrechnung erfolgt hier minutengenau.
Colon-Hydro-Therapie
Kosten: 109 Euro
Ersttermin mit ausführlicher Bioresonanztestung auf Allergene/ Belastungen/ Organe
Kosten: 149 Euro
Bioresonanzbehandlung
Kosten: 1.65 Euro pro Minute
Bioresonanz Allergiebehandlung nach Dr. Rummel
Kosten: 42 Euro für ca. 25 Minuten
Osteopathie
Kosten: 95 Euro für 60 Minuten
Osteopathie Ersttermin
Kosten: 125 Euro für 90 Minuten
Darmsprechstunde
Kosten: 89 Euro
Onlinevidiosprechstunde
Kosten: 89 Euro
Blutentnahme
Kosten: 28 Euro
Schröpfen
Kosten: 68 Euro
Behandlungsdauer und Kosten der Osteopathie
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und haben eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen, können wir Ihre Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen. Für eine Osteopathie-Behandlung durch eine Heilpraktiker/in, benötigen Sie dann kein Rezept.
Sind Sie privat versichert, bitten wir Sie, vor der Terminvereinbarung mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme zu klären. Einige Versicherungen erstatten Osteopathie ausschließlich bei Heilpraktikern (und Ärzten), die nach der Gebührenordnung abrechnen.
Für die Anamnese, Befundung, globale Testungen und Festlegung eines Behandlungsplans mit individueller Ausrichtung sollten Sie sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen. Sodann können drei bis sechs Behandlungen im Abstand von ein bis zwei Wochen erforderlich sein, bei chronischen Erkrankungen auch mehr. In diesem Fall werden wir Sie gegebenenfalls im Abstand von ca. zwei – vier Wochen weiterbehandeln. Normalerweise verbessern sich Ihre Beschwerden aber schon nach der ersten oder zweiten Behandlung.